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Illuminated billboards and bustling crowds at iconic Times Square, NYC, during the night.

Mehr Transparenz bei digitaler Werbung laut Digital Service Act

Im Juli 2022 hat das EU-Parlament den Digital Service Act (Gesetz über digitale Dienste, oder DSA) verabschiedet[1]. Es ist zu erwarten, dass der DSA schon im Herbst 2022 vom Rat sowie vom Plenum des EU-Parlaments zugestimmt und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 gelten wird[2]. Für die großen Plattformen, wie Google, Facebook und Microsoft gelten die Regelungen bereits vier Monate nach Inkrafttreten.

Ziel und Anwendungsbereich des Digital Service Acts

Das Ziel des DSA ist die einheitliche Regulierung des Internets sowie stärkerer Schutz der Grundrechte der Internet-Nutzer:innen. Hierdurch werden die Pflichten sowie Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflicht für Anbieter von Plattformen, Marktplätzen und Hostern in der EU geregelt.

Der DSA soll für alle Online-Vermittlungsdienste gelten, welche Dienstleistungen in der EU erbringen, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. In erster Linie wird der DSA auf sehr großen Online-Plattformen wie Facebook, Google, Amazon, etc. anwendbar sein. Nichtdestotrotz richten sich die Vorschriften des DSA auch auf andere Online-Plattformen sowie Vermittlungsdienste und Hosting-Dienstanbieter.

Neue Voraussetzungen für Online-Werbung

Durch den DSA wird unter anderem das Ziel verfolgt, mehr Transparenz bei Werbung auf Online-Plattformen zu schaffen. Nach Art. 24 DSA[3] sind Online-Plattformen, welche Werbung auf ihren Online-Schnittstellen anzeigen, verpflichtet, die werblichen Beiträge klar zu kennzeichnen. Darüber hinaus muss der Name der natürlichen oder juristischen Person genannt werden, in deren Namen die Werbung angezeigt wird. Schließlich müssen die User:innen über die wichtigsten Parameter zur Bestimmung der Nutzer, denen die Werbung angezeigt wird, informiert werden. Hierdurch können diese besser verstehen, wer hinter einer Werbung steckt und weshalb diese gerade ihr oder ihm angezeigt wird.

Die oben genannten Maßnahmen ergänzen die bestehenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) über die Einwilligung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die stärkere Transparenz bezüglich der Online-Werbung wird dazu beitragen, dass Nutzer:innen ihre Betroffenenrechte einfacher wahrnehmen können.

Was wird Verboten?

Werbung auf der Basis von Profiling, welche direkt an Minderjährigen gerichtet ist, wird verboten. Ebenfalls wird Werbung auf Grundlage von Profiling anhand von besonders sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten, der politischen Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung unzulässig.

Verstöße werden teuer!

Die Nichteinhaltung der Vorschriften des DSA kann mit Geldbußen in Höhe von bis zu 6% des Vorjahresumsatzes bestraft werden. Darüber hinaus können Geldbußen in Höhe von bis zu 1% des Vorjahresumsatzes für Bereitstellung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen verhängt werden.

Empfehlung Die Vermittlungsdienste und Online-Plattformen sollen neue Regelungen ernst nehmen und sich rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen anpassen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf eine erhöhte Transparenz in der Online-Werbung. Im Einzelnen sollten Online-Plattformen prüfen, ob ihre Datenschutzerklärungen die ausreichenden Informationen bezüglich des Einsatzes von Profiling sowie die wichtigsten Parameter des Profiling enthalten.


[1] Texts adopted – Digital Services Act ***I – Tuesday, 5 July 2022 (europa.eu)

[2] Digital Services Act

[3] EUR-Lex – 52020PC0842 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

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