Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Bewertung von Datenschutzverträgen zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DS-GVO.
Als Dienstleister sind Sie regelmäßig auch Auftragsverarbeiter. Dadurch müssen Sie nicht nur die Vorgaben der Datenschutzgesetze einhalten, sondern in der Regel auch die spezifischen Anforderungen Ihrer Kunden.
Ihre Kunden haben die gesetzliche Pflicht einen Datenschutzvertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO mit Ihnen abzuschließen und die Einhaltung dieser Vereinbarungen auch regelmäßig zu prüfen.
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Bewertung der Verträge und stellen Ihnen bewährte Methoden vor, um Ihren Aufwand zu reduzieren. Auch bei den Prüfpflichten können wir Sie unterstützen.