Gerade bei komplexen Anfragen oder Beurteilungen ist es oft sinnvoll, eine Zweitmeinung bei einer externen Datenschutzberatung einzuholen. Auch ist die Erstellung von Gutachten, egal ob technischer oder juristischer Natur, für interne Datenschutzbeauftragte oft eine schwer lösbare Aufgabe.
Nicht immer ist die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten der optimale Weg. Gerade in öffentlichen Einrichtungen verhindern die Landesdatenschutzgesetze häufig die Benennung von externen Personen. Eine effektive Datenschutzberatung unterstützt auch den Datenschutzbeauftragten in öffentlichen Einrichtungen.
Wir unterstützen sowohl betriebliche, wie auch externe Datenschutzbeauftragte, bei Ihrer täglichen Arbeit. Wir setzen dabei auf eine transparente Abwicklung. Sie zahlen nur dann, wenn Sie unsere Leistung benötigen. Trotzdem stehen Ihnen die Ressourcen von juristischen und technischen Teams im vollen Umfang zur Verfügung.